Denkmalschutztore

Wir bauen Tore nach Ihren Vorgaben, so dass das Gesamtbild beim Denkmalschutz nicht wesentlich verändert wird.

Die Anforderungen an den Denkmalschutz sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. In Deutschland gibt es sogar in den 16 Bundesländern unterschiedliche Vorschriften, die von den zuständigen Landesämtern für Denkmalpflege geregelt werden.

Es gilt stets zu beachten, dass Aus- und Umbauten, Renovierungen sowie Sanierungen das Aussehen eines Gebäudes nicht verändern dürfen. Es muss folglich das historische Gesamtbild erhalten bleiben, was auch Materialien, Farben und die eingesetzte Technik mit einbezieht.

Daher ist unbedingt zu beachten, dass ein Antrag bei der Denkmalschutzbehörde einzureichen ist, bevor Änderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude vorgenommen werden.

Anders verhält es sich mit denkmalerhaltenen Maßnahmen. Diese dürfen auch ohne Zustimmung vorgenommen werden, sofern sie das Gesamtbild nicht wesentlich verändern.

Denkmal erhaltend

Wir bauen unsere Tore exakt nach Ihren Wünschen und Vorgaben, so dass das Gesamtbild beim Denkmalschutz nicht wesentlich verändert wird.

Öffnungsschema 2+2, 2+1, 3+0, 1+4, 2+4, 2+0, 4+0, 4+4 – wie viele Elemente sich in die eine oder in die andere Richtung öffnen entscheidet bei uns der Kunde.

Flexibel angepasst

Individuell gefüllt

Unsere Toranlagen sind in vielen Varianten gestaltbar. Der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Füllungen oder Beplankungen mit verschiedensten Materialien sind problemlos zu realisieren: Sandwich-Blechpaneele, Sicherheits-Isolierglas (durchgehende Verglasung ohne horizontale Sprossen bis 5 m Höhe), Streckmetall, Cortenstahl, Lärche, verzinktes Lochblech, Alu-Lüftungslamellen usw.

Denkmalschutz
bei der Feuerwehr Weng..

Weitere Toranlagen

Falttore

auch zertifiziert in WK3 und WK4

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